Computernetzwerke im Alltag
Wie ist ein Computernetzwerk aufgebaut? Was sind Netzwerkkomponenten? Dieser Kurs dient sowohl zur Erarbeitung der Begriffe als auch zum Üben und zu deren Sicherung.
Im Rahmen dieser Aufgabe, die als mebis-Kurs konzipiert ist, recherchieren die Schülerinnen und Schüler zunächst, was die GEMA ist und erhalten im Anschluss einen Einblick in die Urheber- und Nutzungsrechte. Am Ende berechnen sie schließlich selbst, wie viele GEMA - Gebühren in ausgewählten Fällen für einen Musiknutzer anfallen.
Verletzungen des Urheberrechts werden in der Gesellschaft oft banalisiert und nicht ernst genommen. Dass aber Schöpfer geistigen Eigentums genauso wie Händler, die eine Ware verkaufen, von ihrer Arbeit leben müssen, ist vielen nicht bewusst. Die vorliegende Unterrichtseinheit soll die Schülerinnen und Schüler dafür sensiblisieren und ihnen aufzeigen, dass GEMA-Gebühren erschwinglich sind und sich „Diebstahl“ von Musik auf keinen Fall „lohnt“.
In der beschriebenen Unterrichtseinheit wird bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein geweckt, dass Musik neben anderen Kulturgütern geistiges Eigentum des Komponisten bzw. des Interpreten ist, für das der Konsument in der Regel bezahlen muss. Auf der Grundlage von Urheber- und Nutzungsrechten entscheidet in der Regel die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, unter welchen Bedingungen Musik öffentlich genutzt werden darf.
Als Einstieg in das Thema „Urheberrecht“ eignet sich der ca. zweiminütige Film über den sogenannten „Zuckerwasserprozess“, der im Kurs eingebunden ist.
Anschließend recherchieren die Schülerinnen und Schüler, was die GEMA eigentlich ist und welche Aufgaben sie erfüllen muss. Dann setzen sie sich mit dem Urheber- und Nutzungsrecht auseinander.
Nun bearbeiten die Schülerinnen und Schüler beispielhafte Fälle (ggf. arbeitsteilig) mit Hilfe der Informationen, die auf der Homepage der GEMA zu finden sind. Die Ergebnisse werden im Plenum vorgestellt und ggf. verbessert.
Als Hausaufgabe lösen die Schülerinnen und Schüler Fall 5. Dabei lernen sie auch eine Internetseite kennen, auf der kostenlose Anbieter für GEMA-freie Musik (z.B. Cayzland Music, FreeMusicArchive, Jamendo...) aufgelistet sind.
Der teach-SHARE Kurs ist im Kachelformat angelegt, die Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Kursseite mit fünf Kacheln einen Überblick über die Aufgabenfelder.
Der Film „Der Zuckerwasserprozess” ist im Kurs eingebettet. Die GEMA hat die Nutzungsrechte dafür für diesen teachSHARE Kurs eingeräumt.
Die Fälle 1 bis 4 können arbeitsteilig von der Klasse gelöst werden. Fall 5 sollte von allen Schülerinnen und Schülern behandelt werden.
Einen Fall zu konstruieren, bei dem die Schülerinnen und Schüler erfahren würden, was sie etwa als junge Bandmusiker und Bandmusikerinnen und GEMA-Mitglieder verdienen würden, funktioniert nicht. Hier wäre eine konkrete Anmeldung bei der GEMA nötig. Ungefähre Werte können aber im Internet recherchiert werden.
Wie ist ein Computernetzwerk aufgebaut? Was sind Netzwerkkomponenten? Dieser Kurs dient sowohl zur Erarbeitung der Begriffe als auch zum Üben und zu deren Sicherung.
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Der Kurs „Der Junge im gestreiften Pyjama“ ist eine Digitale Lernaufgabe (DigLA) für die 8. bis 10. Klasse zur Vertiefung von Deutsch-, Geschichts- und Politikkenntnissen sowie zur Förderung digitaler Fähigkeiten durch vielfältige Aufgaben und Aktivitäten.
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Diese Digitale Lernaufgabe (DigLA) sensibilisiert die Lernenden für den Umgang mit geistigem Eigentum. Sie erstellen ein Social-Media-Profil für Ada Lovelace in einem mebis-Kurs, recherchieren dazu im Internet und beachten die Copyrightbestimmungen.
Der teachSHARE-Kurs „#whomademyclothes – Deine Kleidung, deine Veranwortung?“ liefert eine exemplarische Digitale Lernaufgabe (DigLA) nach den Kriterien des Faches Politik und Gesellschaft zum Thema „Globale Modeindustrie”.